Flugausfall-Entschädigung: Rechte und Auswirkungen für Passagiere
Ein unerwarteter Flugausfall kann für Reisende erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich bringen. Versäumte Termine, verpasste Urlaubszeiten oder zusätzliche Kosten sind häufige Folgen. Glücklicherweise schützt die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 Passagiere in solchen Situationen und gewährt unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Ihnen bei einem Flugausfall eine Entschädigung bei Flugausfall zusteht, welche Beträge Sie erwarten können und wie sich ein Flugausfall auf Passagiere auswirkt. Wann besteht Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall? Laut der EU-Verordnung haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung, wenn: Der Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug storniert wurde, die Fluggesellschaft für den Ausfall verantwortlich ist (z. B. technische Probleme, Personalmangel oder organisatorische Fehler), keine adäquate Ersatzbeförderung angeboten wurde, die es dem Passagier ermöglicht, das Endziel mit maximal geringer Verspätung zu erreichen. Wichtig zu wissen: Außergewöhnliche Umstände, wie extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität oder Streiks von Drittparteien (z. B. Flugsicherungspersonal), können die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht befreien. In solchen Fällen muss die Fluggesellschaft jedoch eindeutig nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Flugausfall zu verhindern. Wie hoch ist …