Ein unerwarteter Flugausfall kann für Reisende erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich bringen. Versäumte Termine, verpasste Urlaubszeiten oder zusätzliche Kosten sind häufige Folgen. Glücklicherweise schützt die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 Passagiere in solchen Situationen und gewährt unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung.
In diesem Artikel erfahren Sie, wann Ihnen bei einem Flugausfall eine Entschädigung bei Flugausfall zusteht, welche Beträge Sie erwarten können und wie sich ein Flugausfall auf Passagiere auswirkt.
Wann besteht Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall?
Laut der EU-Verordnung haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung, wenn:
- Der Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug storniert wurde,
- die Fluggesellschaft für den Ausfall verantwortlich ist (z. B. technische Probleme, Personalmangel oder organisatorische Fehler),
- keine adäquate Ersatzbeförderung angeboten wurde, die es dem Passagier ermöglicht, das Endziel mit maximal geringer Verspätung zu erreichen.
Wichtig zu wissen:
Außergewöhnliche Umstände, wie extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität oder Streiks von Drittparteien (z. B. Flugsicherungspersonal), können die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht befreien.
In solchen Fällen muss die Fluggesellschaft jedoch eindeutig nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Flugausfall zu verhindern.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz:
- Bis zu 1.500 Kilometer: 250 € pro Person
- 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 € pro Person
- Über 3.500 Kilometer: 600 € pro Person
Diese Entschädigungsbeträge gelten unabhängig vom Ticketpreis. Selbst bei günstigen Flugangeboten können Reisende somit Anspruch auf eine erhebliche Entschädigung haben.
Beispiel:
Wenn Ihr Flug von Frankfurt nach Rhodos (ca. 2.200 Kilometer) weniger als 14 Tage vorher abgesagt wurde und Sie Ihr Ziel nicht rechtzeitig erreichten, könnten Sie eine Entschädigung von 400 € pro Person fordern.
Weitere Rechte bei Flugausfall
Neben der Entschädigung haben Passagiere im Falle eines Flugausfalls Anspruch auf:
- Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen oder
- Ersatzbeförderung zu vergleichbaren Reisebedingungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Zudem müssen Fluggesellschaften bei längeren Wartezeiten bestimmte Betreuungsleistungen anbieten:
- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
- zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten,
- Hotelunterbringung inklusive Transport, falls ein Aufenthalt über Nacht erforderlich ist.
Diese Betreuungsleistungen müssen unabhängig davon erbracht werden, ob der Ausfall entschädigungspflichtig ist oder auf außergewöhnlichen Umständen beruht.
Auswirkungen eines Flugausfalls auf Passagiere
Ein Flugausfall hat oft weitreichendere Folgen als eine reine Verzögerung:
- Verpasste Anschlussflüge: Bei internationalen Reisen können Anschlussflüge betroffen sein, was zusätzliche Umbuchungen oder sogar neue Tickets erforderlich macht.
- Finanzielle Belastungen: Kosten für neue Transportmittel, Übernachtungen oder sogar verspätete Urlaubsantritte können die Reisekasse belasten.
- Emotionale Belastung: Stress, Unsicherheit und Frustration sind häufige Begleiter eines Flugausfalls – besonders wenn wichtige Ereignisse wie Hochzeiten, Geschäftstermine oder Urlaubsreisen betroffen sind.
Die Möglichkeit einer Entschädigung ist daher nicht nur eine finanzielle Erleichterung, sondern auch ein wichtiger rechtlicher Schutz für Fluggäste.
Wie können Passagiere ihre Entschädigung fordern?
Wenn Sie von einem Flugausfall betroffen sind, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Beweissicherung
Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf: Buchungsbestätigungen, Bordkarten, Mitteilungen der Fluggesellschaft und Quittungen für entstandene Zusatzkosten. - Anspruch prüfen
Ermitteln Sie, ob Ihre Situation die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllt. Dienstleister wie AirHelp bieten hierfür eine unkomplizierte und schnelle Prüfung an. - Entschädigung einfordern
Reichen Sie Ihre Forderung direkt bei der Fluggesellschaft ein. Bleibt eine Antwort aus oder wird Ihr Anspruch abgelehnt, können spezialisierte Anbieter wie AirHelp die Durchsetzung übernehmen. - Fristen beachten
Je nach Land beträgt die Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche bis zu drei Jahre. Es lohnt sich daher auch, vergangene Flugausfälle überprüfen zu lassen.
Warum lohnt sich die Unterstützung durch AirHelp?
Fluggesellschaften versuchen oft, Entschädigungsforderungen abzulehnen oder zu verzögern. Der Schriftverkehr mit Airlines kann kompliziert und zeitraubend sein.
AirHelp ist auf Fluggastrechte spezialisiert und übernimmt die gesamte Abwicklung, inklusive notwendiger rechtlicher Schritte. Passagiere haben damit deutlich höhere Chancen, ihre Entschädigung erfolgreich zu erhalten – ohne Risiko, denn AirHelp verlangt nur im Erfolgsfall eine Gebühr.
Fazit
Ein Flugausfall ist mehr als nur eine lästige Verspätung – er kann gravierende Auswirkungen auf Ihre Reisepläne, Ihre Finanzen und Ihre persönliche Zeitplanung haben.
Glücklicherweise schützt die EU-Verordnung Fluggäste umfassend und bietet klare Rechte auf Entschädigung bei Flugausfall sowie auf Betreuungsleistungen.
Wichtig ist, informiert zu sein, rechtzeitig zu handeln und bei Bedarf professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Anbieter wie AirHelp helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche erfolgreich und unkompliziert durchzusetzen, damit Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.